Mittwoch, 22. April 2020

Die Wahrheit über die COVID -19 Krise in der JVA Bützow


Über Ängste, Versagen und dem Spiel mit Leib, Leben und Gesundheit !


Es ist schon ein starkes Stück, wenn Propaganda Katy  und ihr Pressesprecher Tilo Stolpe aus dem Ministerium lautstark in den Medien verlauten lassen, dass männliche wie auch weibliche Inhaftierte Atemmasken nähen. Das diese Aussage mit der Wirklichkeit nicht kompatibel ist, erfahren wir Tag für Tag.
Weder die Bediensteten noch die Inhaftierten tragen bisher diese so hoch angepriesenen Masken. Bisher wurden diese auch nicht an Inhaftierte ausgegeben. Ein Nachfragen, wo diese denn für den persönlichen Schutz seien, wird mit einem düsteren Lächeln vermittelt, dass wir "relativ" sicher sind und die drei Frauen, die diese nähen, auch was anderes zu tun hätten. Doch hatte Ende März das Justizministerium nicht selbst in den Medien verbreiten lassen, dass mehrere Männer und Frauen diese fleissig nähen und die Maschinen heiss laufen?

Also habe ich einen Antrag am 29.03. 2020 verfasst, um hierbei behilflich zu sein und die mir eröffnete Antwort zeigt die Glaubwürdigkeit der JVA Bützow und die des Justizministeriums von MeckPomm.



Einen Antrag auf Erteilung einer eidesstaatlichen Versicherung,, dass ich durch Masken und ausreichend Hygieneschutz und Mittel vor COVID-19 geschützt werde, blieb bis heute unbeantwortet.

Es zeigt jedoch, dass die JVA Bützow eine Antwort nicht erteilen kann, weil die Propaganda des Ministeriums praktisch nicht zutreffend sind.

Weder Masken noch ausreichend Desinfektion steht bereit
Hinzu kommt, dass eine Lieferung mit Toilettenpapier und weiteren Hygienemitteln Ende März 2020 den Empfänger (JVA Bützow) nicht erreicht hat. Die erwartete Nachlieferung war auch bis zum 15.04 noch nicht da.
Aufgrund erheblicher Lieferschwierigkeiten sei es zu diesem Ausfall gekommen ---

Auch wenn Katy Hoffmeister und ihr Pressesprecher noch nicht verstehen wollen -- CORONA ist eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit.
Wenn jedoch Bedienstete in Rudeln zusammenstehen, diese hier ein und aus gehen, ohne uns zu schützen,dann ist es eine Frage der Zeit, wann der erste CoronaFall die Inhaftierten erreicht.

Der Inhaftierte hat jedoch immer mehr Angst, denn das die medizinische Versorgung hinter Gittern nicht die beste ist, erfahren wir hier Tag für Tag. Doch eines ist gewiss und dies wurde nun eindeutig vermittelt. Sollte der Fall von COVID-19 hier eintreffen, werden alle Inhaftierten 24 Stunden am Tag die Hafträume haben.
Ob sich einige Inhaftierte anstecken. , steht also in der Verantwortung der Anstalt, denn nur ihr Personal kann den Virus einbringen.
Es ist auch kein Fall bekannt, dass Bedienstete auch getestet wurden und das Ministerium einmal in Erwägung gezogen hat, auch unter allen Inhaftierten einen Test durchzuführen.
Dies könne mensch dan sehr gut als Präventionspraxis verstehen, deshalb ist es angebracht, dass uns das Gesundheitsamt aufsucht , ums uns alle einmal zu testen.

Jedenfalls könne dann das Justizministerium auch einmal wahre Gegebenheiten der Presse vermitteln statt dieser nur Falschinformationen zu übermitteln, denn das Wort "Leib, Leben und Gesundheit" ist eine massgebliche Verpflichtung.





 Das oben abgedruckte Anschreiben des Anstaltsleiters spreche jedoch für sich, wenn bereits die eben genannten Massnahmen nicht greifen bzw.gar nicht erst vorliegen.

Das man jedoch das D-Haus zum "Quarantänehaus" auswählte, kann schlimmer nicht sein. Dieses Haus ist derart veraltet, dass es bereits den hygienischen Standards in der Coronakrise nicht standhalten kann. Die Haftraumgrösse beträgt gerade mal 5,6 qm.Die Toilette steht ohne Entlüftung im Raum., die Abtrennung zur Zelle fehlt gänzlich, das Fenster hat gerademal 0.9 qm und die hygenischen Standards sind unter "aller Sau". Zumal in diesem alten Haus nur Kaltwasserleitungen auf den Hafträumen sind. Und mit solch furchtbaren Bedingungen soll eine Quarantäne stattfinden? Wenn die Hygiene schon unzureichend ist, wie sollen sich dort die Inhaftierten in den viel zu kleinen und veralteten Hafträumen 23 Stunden am Tag bewegen?
 Das Bundesverfassungsgericht habe eine solche Unterbringung - auch wenn sie nur vorübergehend sei -als menschenunwürdige Unterbringung bezeichnet, die sich aus dem Artikel 1 Abs.1 GG, Artikel 3 und Artikel 53 der EMRK begründet. (BVerfG Beschluss vom 22.03.2016 - 2.BuR 566/15)

Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Fällen bereits wegen dieser Unterbringung Entschädigungszahlungen auferlegt und diese waren nicht unerheblich.

Es wird Zeit, dass sich das Kreishygieneamt in Rostock dieses Quarantänehaus genau betrachtet. Denn Inkubation bedeutet auch Mindeststandard an Hygiene und medizinischer Grundlage.
Wenn sich die Inhaftierten jedoch in einem solchen "Bruchbudenhaus" in Inkubation begeben sollen, stellt dies - sollte sich ein Fall darin befinden - eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit dar.
Zumindest sei diese Bruchbude auch nicht mehr als Haftraum für die Frauen zu verwenden, die sich bereits über diese Zustände mehr als nur beklagt haben.

Die Inhaftierten haben Angst und deren Angehörige ebenfalls. Masken fehlen und mangelnder Umgang mit der Gefahr durch COVID-19 ---- und eine Frage brennt allen im Herzen, Frau Hoffmeister:





 Wie soll es weitergehen, wenn jemand infiziert ist in Haft, denn der Inhaftierte müsse dann in ein Knastkrankenhaus (Zwei Bedienstete bei 12 Stunden Bewachung).Wenn dann  noch weitere Fälle bekannt würden, dann sieht es ziemlich schlecht aus.
Wie wollen Sie uns konkret schützen? Wo ist ihre Sicherheit, die sie den Bürger*innen gegenüber kundgetan haben?

Die einzige Maske, die den Atem zurückhält, ist die des Justizministeriums, eingebunden in Propaganda und Heuchelei auf Kosten der Inhaftierten und deren Gesundheit

15.4.2020                                         Andreas Bach                          JVA Bützow


+++

siehe auch hier:
https://criminalsforfreedom.noblogs.org/post/2020/04/22/ueber-aengste-versagen-und-dem-spiel-mit-leib-und-gesundheit-bericht-aus-buetzow/

**
*(Original des Briefes liegt stoergeraeusch schwerin vor)*

Mittwoch, 25. Dezember 2019

Mithören in den Knästen von MeckPomm --- eigenwillige Interpretation der Ministerin....








Im Gefängnis, eigentlich der steinerne Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit, ist in Wirklichkeit ein rechtsfreier Raum...die Gefangenen sind schutzlos der sie umgebenden Gewalt ausgeliefert...in dieser totalen Institution wird der einzelne entindividualisiert, durch stetige Machtdemonstration angepasst, untergeordnet und weiter verroht… wichtige Überlebensmittel wie die Kommunikation auch und vor allem die schriftliche wie telefonische nach draußen, werden durch Zensurmassnahmen eingeschränkt und als Disziplinierungsinstrument für die Unterordnung des Gefangenen gegenüber den willkürlichen Massnahmen der JVA Verwaltung eingesetzt… eigentlich geht da eigentlich nichts mehr in der Unterwerfung ja Zerstörung des Menschlichen, es sei denn, Mensch ist in Mecklenburg Vorpommern im Knast und die zuständige Justizministerin heißt Hoffmeister… denn sie hat für die Knäste in MeckPomm eine weitere Zerstörung des Selbstwertgefühls der Gefangenen gefunden … die Überwachung nicht nur der schriftlichen Kommunikation wie überall üblich, sondern auch die der telefonischen – und dies ohne die Gefangenen zu informieren… wahrlich einzigartig in Deutschland..





Das Kommunikationsunternehmen Telio, welches das Monopol in deutschen Gefängnissen besitzt, preist auf ihren Firmenseiten an, dass durch ihre Produkte das Überwachen und Mithören problemlos ist...in den Knästen von MeckPomm vor allem… dies sei erlaubt und durch die Strafprozessordnung geregelt, so das Ministerium … aber das scheint hier eine Frage der Auslegung zu sein.. `ich interpretiere ein Gesetz so, dass es auf meinen Verfolgungs und Kontrollwahn passt´, wird sich die Ministerin dabei gedacht haben, denn in der Strafprozessordnung steht dassGefangene vor Beginn des Gesprächs sowie die Gesprächspartnerin oder der Gesprächspartner unmittelbar nach Herstellung der Verbindung in ihrer jeweiligen Landessprache über die Überwachung“ informiert werden
und so geht das Ministerium in MeckPomm ihren eigenen Weg in die absolute Zerstörung des Gefangenen, das Strafbedürfnis scheint bei der Ministerin enorm ausgeprägt zu sein und macht auch nicht vor zeitgemäßen Reformvorschlägen halt … siehe ihre strikte Weigerung, z.b. das so genannte „Schwarzfahren“ aus dem StGB zu streichen, wie es ihre Kolleginnen und Kollegen aus den meisten Bundesländern überlegt haben 




Über den Monopolisten Telio, der den Knästen Produkte wie ROOMio (Zellentelefone) und PHONio (Gangtelefone) und ihren Praktiken gegenüber den auf sie angewiesenen gefangenen íst auf den einschlägigen Seiten ja schon einiges berichtet worden (u.a. von der GG/BO)…. aber selbst in Berlin, wo die neusten Produkte von Telio eingesetzt werden, wird nicht mitgehört… jedenfalls nicht im Alltag der normalen Knäste wie in MeckPomm, es wird im Gegensatz dazu weder „aufgezeichnet, gespeichert noch protokolliert“.




Telio preist damit, durch die Überwachungssysteme die Gefangenen in ihrem Sinne zu resozialisieren – dies scheint die Ministerin gut in ihren öffentlichen Rechtfertigungen zu passen … doch statt des resozialisierten, also angepassten Arbeitssklaven und Untertan scheint es mehr und mehr in einem Akt der Selbstverteidigung bei den Gefangenen zur Abschottung zu kommen, da passt eine weitere Massnahme des Justizministeriums in Meck Pomm… denn der als Pilotprojekt in der JVAWaldeck eingesetzte offizielle Störsender, der das Land 800 000 Euro gekostet hat, hat sich wohl laut der Ministerin bewährt … der Störsender war eingesetzt worden, um die verdeckte Kommunikation der Gefangenen,mit „illegalen Handys“ zu beenden… so ganz hat es laut der Ministerin wohl doch noch nicht geklappt, es konnte bisher keine totale Blockade erreicht werden…

dann bleibt für uns doch noch ein wenig Grund zur Freude … solange die Gefangenen die hohen Kosten des Monopolisten und die illegale Überwachung durch die Justiz in Mecklenburg Vorpommern zum einen ertragen müssen, zum anderen aber noch Wege finden, unzensierte oder nicht unterdrückte Nachrichten und Berichte aus den Knästen nach draußen zu senden, freuen wir uns über einige dieser Whistleblower aus Berliner und anderen Knästen und warten voller Ungeduld die nächste Folge des Video- Reports von „Knast vlog“ (und ähnliches)

Solidarische Grüße nach drinnen ...


+++ 

aus einem Manuskript des "Knastradio MeckPomm " --- nächste Sendung Anfang Januar

https://digitalresist.podspot.de

Samstag, 7. September 2019

"An-schlag" in der JVA Bützow verhindert - Schreibmaschine verhaftet !!!

"Die Schreibmaschine gefährdet nicht nur die Ordnung der Anstalt, sondern ebenso die Erreichung des Vollzugsziels des Antragstellers"... 

der entsprechende Gegenstand wurde daraufhin in einem gesicherten Raum untergebracht.


Mittwoch, 29. Mai 2019

"Lerne Deutsch, du Eselficker" -- Rassismus und Folter durch Beamte der JVA Bützow

„Lerne Deutsch du Eselficker“





Rassismus und Folter durch JVA Beamte in der JVA Bützow



Syrischer Inhaftierter schwerer Menschenrechtsverletzungen unterzogen

Haftraum 140 Station G II – Ebene I
Vorkommnis am 16.05. 2019

Der syrische Inhaftierte aus dem Haftraum 140, Station G II-Ebene I (spricht kein Deutsch)mit
mehreren Bediensteten (u.a. Frau Riedner, Herr Bölke usw.) in die Dusche geführt worden.
Dort wurde der Inhaftierte wie ein Tier mit einem Schlauch abgespritzt. Dieser Schlauch führt nur
heisses Wasser (gelber Schlauch unterm Waschbecken).
Der durch Krieg und Folter aus seinem Land geflohene etwa 50 jährige (graubärtige) Syrer, der
bereits erheblich traumatisiert ist und erheblich erkennbare psychische Schäden vorweist, schrie wie
am Spiess.
Er wurde hierzu in die Ecke gedrängt, Bedienstete bedrohten ihn hinreichend.

Dieser Mensch wird ohne jeglichen Grund in einem Absonderungsraum (HR 140)
„weggebunkert“.Aufschluss hat er selten, Freistunde wird ihm selten gewaehrt. Disziplinarstrafe hat
er nicht erhalten, er ist sehr sehr verängstigt.




Tage zuvor sind Bedienstete, aufgrund seines lauten Gebetrufes auf seinen Haftraum (ca. 23 Uhr)
und traktierten ihn dort, warfen ihn auf sein Bett und bedrohnten ihn. „Lerne Deutsch du
Eselsficker.“
Diese Zustände wiegen so schwer, daß es gemäss Art 9. Abs 1 EU-AntiFolterVerordnung notwendig
ist, Besuche ohne Ankündigung durchzuführen. Die dem syrischen Inhaftierten sichtbaren
Umstände verstossen klar gegen Artikel 3 EMRKE (Europäische Menschenrechtskonvention)

(Es folgen 6 Unterschriften (siehe Kopie des Originals)


18.5. Inhaftierte wurde am 17 und 18.05. nicht zur Freistunde geführt, stattdessen
         Kommentare wie „Leg dich hin – schlafe“ und „Lerne deutsch“
20. 5  Der Syrer wird nicht zum Einkauf geführt
          Nacht vom 19 auf 20.5: Bei Tablettenausgabe werden dem Syrer seine Medikamente ausgeteilt            mit den Worten „Hier du Dönerfresser“

Der syrische Gefangene (Name nicht bekannt vielleicht: Ali Mohammed) wird nun öfter verlegt.
Jetzt in HR 140 !

(Er sitzt wegen Totschlag, Tat begangen in Stralsund)

Freitag, 22. Februar 2019

Raus aus dem Knast - rein in den Knast? Gefangeneninitiative JVA Bützow für Eingliederungsgeld in MV



Andreas Bach Kühlungsborner Str. 29a 18246 Bützow JVA
Sprecher der GG/BO – MV
Gefangenengewerkschaft
Soligruppe – BÜTZOW /MV






O F F E N E R B R I E F

Justizministerium M-V
z.Hd. Katy Hoffmeister
Justizministerin
19055 Schwerin








Für die Einführung eines Eingliederungsgeldes

Fehlende Eingliederung und Entlassungsvorbereitung durch die JVA Bützow

WENN MENSCH OHNE WOHNUNG, OHNE GELD UND
VORBEREITUNG AUF DIE STRASSE GEWORFEN WIRD

Aus dem offenen Brief der Inhaftierten vom 10.09.2018 habe das Justizministerium und die JVA
Bützow keinen Lernprozess erzielen können und es wird weiterhin mit fehlender sozialer
Kompetenz und Gesetzestreue zum Nachteil des zu Entlassenen gearbeitet, um diesen in seiner
Resozialisierung zu schädigen und ihn oftmals in die Obdachlosigkeit zu entlassen.
Dabei setzt sich die Justizverwaltung ein Ziel: Wir pfänden den Inhaftierten bis zum letzten Tag
alles finanziellen Mittel, um ihn dann, wie nach einem Raubzug, auf die Straße zu werfen und sich
selbst zu überlassen.

§ 42 StVollzG M-V „Vorbereitung der Eingliederung“
Absatz 1: Die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung
sind auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung in die
Freiheit abzustellen. Die Gefangenen sind bei der Ordnung ihrer
persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu
unterstützen. Dies umfasst die Vermittlung in weiterführende
Betreuung.
Absatz 2: Die Anstalt arbeitet frühzeitig mit Personen und Einrichtungen
außerhalb des Vollzuges zusammen, insbesondere, um zu erreichen,
dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unter
bringung und eine Arbeits- und Ausbildungsstelle verfügen..
Absatz 4: In einem Zeitraum von sechs Monaten vor der voraussichtlichen Entlassung
sind den Gefangenen die zur Vorbereitung der Eingliederung
zwingend erforderlichen Lockerungen zu gewähren, sofern
nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die
Gefangenen sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die
Lockerungen zu Straftaten missbraucht werden


Realität in der JVA Bützow:
Erneut werden und wurden Inhaftierte regelrecht auf die Straße geworfen und eine Eingliederung,
wie sie gesetzlich vorgeschrieben geregelt ist, hat NICHT stattgefunden.
Die Inhaftierten werden nicht - wie im § 42 eigentlich bestimmt – frühzeitig an
Eingliederungsmaßnahmen, insbesondere der Vorführung zum Arbeitsamt und auch
Wohnungseinrichtungen, beteiligt und vorgeführt.
Vielmehr werden die Inhaftierten oft genug vertröstet und ihnen wird damit, weil die JVA's zu träge
sind, ihre Gesetzespflicht zu erfüllen, ein Ausdruck getätigt, wo sie dann das nächste
Obdachlosenasyl finden.

Das Justizministerium braucht dies auch nicht abzustreiten, die Beweise sind bereits erbracht und
liegen dem NDR vor.
In der JVA Bützow gibt es KEINE HINREICHENDE HILFE ZUR EINGLIEDERUNG in Form
von adäquaten unterstützenden Vereinen, denen man nämlich in der Vergangenheit kündigte.Auch
ist die Hilfe des BiLSE-Institutes (Frau Wolf) eingestellt, was ebenfalls dazu führte, dass die
geringe Hilfe auch noch fehlt.

Die Inhaftierten werden oft bis zum letzten Tag gepfändet, um ihre Gerichtskosten zu entrichten
oder andere Schulden. Dabei wird dann der Inhaftierte oft nur mit ein paar Euro vor die Tür
geworfen.
Wenn dann noch die wichtigen Amtsgänge im Vorfeld versagt werden, dann steht es schlecht um
den Gefangenen.
Die Haftanstalten und das Justizministerium denken, dass der Inhaftierte nach seiner Entlassung
beim Arbeitsamt vorspricht und sofort Geld erhält, doch es läuft nicht so, wie man das
Wunschdenken hegt.
Auch steht kein Möbelwagen und sind keine Wohnungsschlüssel parat, um sofort in eine Wohnung
einquartiert zu werden, weil man ja gerade auf diese Entlassenen sicherlich gewartet hat





IN WELCHER PARALLELWELT LEBT IHR DENN ???

Der Entlassene wird wie nach einem Raubzug mit runtergelassener Hose als Pleitegeier entlassen,
oft nur mit einer Reisetasche oder einem blauen Müllsack. Er rafft sich mit ein paar Euro zum
Arbeitsamt, um seine Anträge zu stellen, die dann mindestens 4-6 Wochen in der Bearbeitung
liegen.
Ohne Geld jedoch keine Wohnung, keine erste Miete und die Kaution. Ohne Wohnung keine
Anmeldung, ohne Anmeldung keine Leistungen vom Arbeitsamt oder gar einen Job.
Die Schlinge nach der Entlassung zieht sich abermals enger und der soziale Abstieg ist umso
gravierender, da dieser von staatlicher Seite, wegen Gesetzesunwillen, eingeleitet worden ist und
man den Inhaftierten regelrecht ins Nichts entlässt, ohne ihn auf ein Leben in Freiheit
vorzubereiten, gar einzugliedern und ihn noch vor der Entlassung in geeigneter Form den Ämtern
und Wohnungsanbietern vorzustellen, um alle sozialverträglichen Übergänge zu gewährleisten und
ihn eben nicht in die Obdach-und Ratlosigkeit zu entlassen und ihn damit stattdessen erneut zu
bestrafen
Das Land zielt in ihrer Unfähigkeit, Gesetze adäquat umzusetzen, darauf ab, die
Eingliederungspflicht auf die Ämter und Personen in Freiheit abzuschieben. Diese sollen also die
Fehler der Justiz korrigieren und die JVA's ziehen sich aus ihrer Verantwortung heraus

DIE GELDGIER DES LANDES M-V LÄSST DEN INHAFTIERTEN
KEINEN RAUM FÜR SOZIALISIERUNG UND RESOZIALISIERUNG



                                                    (   Justizministerin Katy Hoffmann )

Der Inhaftierte wird bis zum letzten Tag gepfändet und hat keine Möglichkeit, sich die erste Miete
und die Kaution anzusparen.
Er wird also zu oft mit ein paar Euro auf die Straße geworfen und dies kann nicht im Sinne des
Landes sein,so den sozialen Abstieg zu fördern – wenn die Vollzugsbehörden ihrer
Eingliederungspflicht nicht nachkommen.

Noch weitere gesetzliche Vorschriften?
Im § 5 StVollzG M-V findet sich der Satz: „Die Gefangenen werden darin unterstützt, ihre
persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben...“
Die weitere Regelung findet sich in § 56 Abs2 StVollzG, wo enthalten ist, dass Massnahmen der
Eingliederung dazu führen, dass das Eigengeld hierzu benutzt werden soll.

WIR FORDERN DIE EINFÜHRUNG EINES EINGLIEDERUNGSGELDES

- um die soziale Integration wie Wohnraumsuche, Miete und Kaution vor einer vor
voraussichtlichen Entlassung erfüllen zu können.
Die Einführung eines sozialen Eingliederungsgeldes (Zwangs ansparen) führe dazu, den
Überlastungen der Justiz und der Integration in die Gesellschaft gerecht zu werden und einen
sinnvollen Beitrag zur Resozialisierung zu leisten.
Die Integration und Resozialisierung sollte gefördert werden, statt den sozialen Abstieg zu
begünstigen.
Der Schaden, der hierdurch entsteht, kann weitreichende Folgen haben,bis hin zu einer erneuten
Inhaftierung, weil bereits zahlreiche Inhaftierte bekundet haben, dass sie keine Wahl hatten als eine
NEUINHAFTIERUNG, weil sie weder Geld noch Wohnraum hatten und dies ist für die Bürger des
Landes und den Entlassenen nicht länger tragbar.

Daher sei folgender Gesetzesvorschlag in den Landtag einzubringen:

NEU - § 56a StVollzG M-V : „Bildung von Eingliederungsgeld“

Abs 1 :
Die Gefangenen dürfen für Zwecke der Eingliederung ein Guthaben in angemessener Höhe bilden
und auch bereits vor der Entlassung darüber verfügen. Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht
übertragbar. Sind für Gefangene keine Angaben zur Höhe des Eingliederungsgeldes im Vollzugsund
Eingliederungsplans getroffen, wird das Eingliederungsgeld auf 800 Euro festgesetzt.
Abs 2 :
Das Eingliederungsgeld ist für Ausgaben gedacht, die nach der Entlassung regelmässig anfallen,
u.a.: Fahrtkosten, Kosten für die Beschaffung von Kleidung und Gegenstände der
Wohnungseinrichtung, Miete und Mietkaution für den Erwerb von Wohnraum. Das
Eingliederungsgeld kann auch vor der Haftentlassung für diese konkreten Massnahmen bereits in
Anspruch genommen werden-
Abs 3 :
Gefangene, die aufgrund von Pfändungen oder Insolvenz nicht frei über ihr Eigengeld verfügen
können, wird ebenfalls die Bildung eines Eingliederungsgeldes ermöglicht. Die Höhe des Geldes ist
jedoch unter der Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtung der Gefangenen entsprechend
eingeschränkt festzusetzen. Das festgesetze Geld ist unpfändbar.
Abs 4 :
Zur Förderung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit bleibt es den Gefangenen überlassen,
mit welchen Teilbeträgen er das Eingliederungsgeld bildet. Diese Teilbeträge können variieren und
vom Haus oder Eigengeld geleistet werden. Vom erarbeiteten Eigengeld maximal 50% des
Einganges. Die Gefangenen haben entsprechende Umbuchungsanträge bis zum letzten Tag des
Monats (Eingang bei der Zahlstelle) für den Folgemonat zu stellen.
Abs 5 :
Bei durch Pfändung oder Insolvenz eingeschränkter Verfügbarkeit des Eigengeldes werden die
Anträge bis zur Höhe der durch die Vollzugs-und Eingliederungspläne festgesetzten monatlichen
Sparraten erfüllt. Sind noch keine Festlegungen getroffen, werden die Anträge nicht ausgeführt.
Stets werden Anträge ausgeführt, bis das Eingliederungsgeld die festgelegte Höhe erreicht hat,
nicht darüber hinaus.
***

Wenn ein solches Gesetz Einklang findet, haben wir eine reale Chance, die Eingliederung und
Beschaffung von Wohnraum zu begünstigen, so dass keine Entlassung in Richtung
Obdachlosigkeit gelenkt wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte sich seiner sozialen Aufgabe bewusst werden, wie sie
mit Inhaftierten weiter umgeht und ob es gewillt ist, ihre Gesetzesvorlagen und Pflichten auch
selber zu erfüllen, denn so wie es jetzt läuft, kann es nicht weitergehen.
Die Inhaftierten haben teilweise Angst vor einer Entlassung und dies ist bereits ein Schaden der
amtspflichtverletzend ist. Wenn dann noch die gesetzliche Eingliederung und der nahtlose Übergang
zu den Ämtern fehlt und es an Wohnraumbeschaffung scheitert, dann ist dies ein

ARMUTSZEUGNIS FÜR DIE JUSTIZ IN MECK-POMM

Frau Ministerin, führen Sie ein Eingliederungsgeld ein, nehmen Sie ihre gesetzlichen Pflichten
ernst. Wir haben es satt, uns mit Pflichtverstössen und Eingliederungsversagen durch die
Anstalten des Landes herumzuschlagen, um dann in den sozialen Abgrund geworfen zu
werden,

ES IST ZEIT ZUM HANDELN !!
FÜR SOZIALE EINGLIEDERUNG UND INTEGRATION !!!

Wir hoffen, Ihre soziale und gesetzliche Verantwortung geweckt zu haben.

Andreas Bach *
Sprecher der GG/BO – MV
Gefangenengewerkschaft Soligruppe BÜTZOW
***
(*eigenhändige Unterschrift liegt im Original vor)

Mittwoch, 9. Januar 2019

Kleine erste (Protest-)Aktion vor dem Justizministerium in Schwerin....






Hier der Text:





JVA Bützow = Überbelegung und wenig Personal? Erzeugt massive Gewalt und Suizid(gefahr) !!!!







Zu wenig Personal? Zu viele Gefangene – wegen Bagatelldelikten…
Zu wenig Beamte für Re-sozialisierende Maßnahmen?
Gefangene, fordert mehr Bewegungsfreiheit, freie eigene Gestaltung (z.b. durch Gründung einer Gewerkschaft, Gefangenenräte usw.)


Schwarzfahrer*innen gehören nicht in den Knast,
für viele andere gibt es auch Alternativen ( z.B.T/O Ausgleich)
Für den Rest reicht das vorhandene Personal..

Wenn wir unsere Humanität wegen inhumaner Ereignisse und Situationen
aufgeben, herrscht nur noch die Barbarei !!



AUTONOMES KNASTPROJEKT SCHWERIN







Hier zwei weiterführende Links zur Situation in der JVA:










Donnerstag, 13. Dezember 2018

Streiken, sabotieren ... gegen Sklaverei und Mauern (Aufruf der "GG/BO")


Nachfolgenden Bericht haben wir von der Webseite der Gefangenengewerkschaft "GG/BO" übernommen: 





Vor Kurzem lernten wir Alex kennen. Er arbeitet für ein Unternehmen, welches einen Auftrag für die JVA Plötzensee annehmen wollte. Alex war damit nicht einverstanden und wehrte sich gegen den Auftrag – mit Erfolg. Sein Unternehmen wird nun nicht für den Knast Plötzensee arbeiten und (durch Alex) wahrscheinlich auch in Zukunft keine Aufträge von Knästen annehmen. Die Art und Weise, wie Alex es erreichte, dass sein Unternehmen den Auftrag abgelehnte, hat uns als Soligruppe motiviert, lohnarbeitende Menschen zur Sabotage von Knast-Aufträgen aufzurufen.

Aber fangen wir von vorne an:
In Berliner Knästen sind Mitarbeiter*innen, welche sich technisch wie baulich mit den Anstalten beschäftigen, beim „Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung“ angestellt. Für die Energieversorgung in den JVA‘s sind die „Berliner Stadtwerke“ zuständig. Für die Gebäude in den JVA‘s ist das Berliner Immobilienmanagement GmbH (kurz „BIM“) verantwortlich, wobei das Berliner Energiemanagement GmbH (kurz „BEM„) als Tochterunternehmen der „BIM“ für die Dampfversorgung zuständig ist.


In der JVA Plötzensee war die „Ingenieurgemeinschaft Weißensee“ für die Dampfversorgungsanlage zuständig, wobei sich die JVA beschwerte, dass diese nicht richtig funktioniere. Deswegen sollte die Anlage repariert werden. Weil die „Ingenieurgemeinschaft Weißensee“ aber nicht mehr für die JVA Plötzensee arbeiten wollte, wurde die „MUTZ GmbH“angefragt – für dieses Unternehmen arbeitet Alex. Die „MUTZ Ingenieurgesellschaft mbH“ sollte nun also das Problem beheben, welches die „Ingenieurgemeinschaft Weißensee“ laut der JVA verursacht hatte.




 Vor allem Alex sollte herausfinden, was die Ursache für die Probleme der Dampferzeuger sind, welche nicht mehr richtig arbeiteten und ständig Fehler verursachten.

Ich sollte herausfinden, weshalb die Dampferzeugung so schlecht funktioniert. Als ich von dem Auftrag hörte, war ich zunächst total überfordert. Ich wusste, dass ich keine Lust habe, für einen Knast zu arbeiten, weil ich dadurch das Knastsystem ja nur noch effizienter machen würde. Ich selbst bezeichne mich als Gegner des derzeitigen Repressionsregimes. Knast ist ein Teil davon. Ich wollte diesen Auftrag also auf keinen Fall ausführen und überlegte mir dann, wie ich das verhindern kann.“

Alex kontaktierte uns. Wir sprachen über die Möglichkeiten des Widerstands – er entschied sich dafür, mit seinen Mitarbeiter*innen, einschließlich des Chefs, reden zu wollen, mit der Hoffnung, sie überzeugen zu können.
Mit meiner Argumentation habe ich ganz simpel angefangen. Erstmal habe ich erklärt, warum die Ersatzfreiheitsstrafe ein Unding ist. In der JVA Plötzensee sind ja viele Gefangene, welche eine solche Strafe absitzen müssen. Also Gefangene, welche ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten und deswegen eine bestimmte Zeit ins Gefängnis müssen. Ich habe klar gemacht, dass es nicht sein kann, dass Menschen in den Knast einwandern, nur weil sie kein Geld haben. Da haben mir alle Mitarbeiter*innen, auch mein Chef, zugestimmt. Dann dachte ich, dass ich einen Schritt weitergehen kann und habe erklärt, warum ich generell gegen Knäste bzw. für eine Welt ohne Knäste bin. Das war schon schwieriger, weil dabei ja meine Ablehnung zum Kapitalismus und zum Staat miteinbezogen werden musste.

 Das hat dann auch eine ganz schön heftige Diskussion unter einigen Mitarbeiter*innen ausgelöst. Wir haben darüber diskutiert, inwiefern Knast mit Kapital und Staat zusammenhängt, wieso mensch generell gegen Kapital und Staat sein sollte und warum der Kampf gegen Knäste in dem Zusammenhang so wichtig ist. Wir haben viel darüber gesprochen, dass es oft nicht ‚kriminelle Menschen‘ sind, die in Knästen sitzen, sondern Menschen, welche kriminalisiert werden. Die JVA Plötzensee war mit den vielen Gefangenen, welche nur einsitzen, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen konnten, ein gutes Beispiel. Anhand dessen wurde eine allgemeine Debatte über die sogenannte Klassenjustiz ausgelöst. Wir haben viel darüber gesprochen, dass immer die Menschen, die keine (finanziellen) Mittel haben, weggesperrt und damit kriminalisiert werden – also vor allem arme Menschen für ihre Armut bestraft werden.



 Wir haben auch über die wirtschaftliche Sinnlosigkeit gesprochen, also dass Menschen eigentlich eine Geldstrafe zahlen sollten, nun aber dem Staat durch ihre Knastzeit Geld kosten. Die Argumentationen gegen Knäste waren also vielfältig. Von Bestrafung der Armen (Klassenjustiz) , über wirtschaftliche Faktoren bis hin zu gesamten Systemanalysen und der damit verbundenen Kritik haben wir alles diskutiert. Wir haben auch über die Transformative Justice, also einer Alternative zu Knästen, gesprochen. In dem Zusammenhang wurden unsere Diskussionen oft philosophisch, allerdings haben wir viele Möglichkeiten gefunden, wie auf Konflikte reagiert werden kann – ohne Knast.




 Nach vielen langen Diskussionen waren sich mehrere Mitarbeiter*innen einig: Knast ist scheiße, das wollen wir durch unsere Arbeit nicht unterstützen. Hätten wir den Auftrag angenommen, hätten wir das Knastsystem noch effizienter gemacht, bzw. mindestens zur Aufrechterhaltung des Knastsystems beigetragen. Das wollte nach den vielen Diskussionen schlussendlich niemand mehr. Einige Mitarbeiter*innen sagten letzten Endes sogar, dass die wahren Verbrecher*innen die Bosse von Großunternehmen, der Staat und die ausführenden Organe, wie die Polizei, sind.

 Diese Erkenntnis hat der Leiter der Wäscherei in der JVA Plötzensee symbolisch auch noch einmal bestätigt. Einmal mussten wir ihn in seinem Büro, welches sich auf dem Gelände der JVA befindet, besuchen. Generell war er ein totaler Klugscheißer. Als ich dann aber auch sein Büro betrat und eine Karte vom preußischen Königreich und ein Bild von preußischen Königen direkt über seinem Schreibtisch hängen sah, bekräftigte mich das in meiner Analyse von vor ein paar Tagen, dass vor allem Bosse von Unternehmen und ausführende Organe vom Staat (was er ja durch seine Arbeit im Knast und als Leiter der Wäscherei beides ist) die waren Verbrecher*innen sind. Natürlich kann ich nicht sagen, dass die gesamte Belegschaft nun eine Anti-Knast Haltung hat. Aber einige haben wirklich, aufgrund der geführten Diskussionen, viel nachgedacht und sind schlussendlich zum Ergebnis gekommen, dass wir mit unserem Auftrag zur Erhaltung des Knastsystems beitragen und damit mitverantwortlich sind, wenn mal wieder Menschen weggesperrt werden, die (finanziell) an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden und werden. Hinzu kam, dass ich persönlich nicht erkannte, weswegen die Dampfanlage und die Dampfqualität so schlecht ist – allerdings war es ja meine Aufgabe, dass Problem zu erkennen. Ich redete also mit meinen Kolleg*innen und meinem Chef – und dieser lehnte dann den Auftrag ab.“



Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen Knäste zu wehren. Als Soligruppe der GG/BO unterstützen wir den Kampf von innen heraus. Gefangene wehren sich kollektiv gegen Arbeits- und Lebensbedingungen hinter Gittern, als Unterstützer*innen versuchen wir, für diese Kämpfe eine Öffentlichkeit zu schaffen. Aber auch Menschen „draußen“, welche nicht organisiert mit Gefangenen zusammen kämpfen, können sich täglich gegen Knäste wehren. Ex- und interne Aufträge für oder von Knästen können sabotiert oder gestört werden, die Funktion von Knästen kann in der breiten Gesellschaft diskutiert werden, lohnarbeitende Menschen können Aufträge, welche zur Aufrechterhaltung des aktuellen Status quo beitragen, verweigern usw.

Alex hat eine Möglichkeit aufgezeigt, wie wir gemeinsam unser Selbstbewusstsein gegen Knäste stärken, wie wir andere motivieren können, sich gegen Knäste zu wehren und so Schritt für Schritt eine breite Basis aufbauen können, die gemeinsam für eine bessere Welt ohne Knäste kämpft.

Mit dem Lebens-, Wohn- und Arbeitsumfeld in Kontakt treten, Diskussionen anregen und Standpunkte klar zu benennen hat in diesem Fall Wirkung gezeigt. Das ist natürlich keine Garantie für jede Diskussion. Aber es zeigt auf, dass es mehr als nötig ist, in die Gesellschaft zu treten und unsere Haltungen verständlich zu kommunizieren.

Wir rufen alle lohnarbeitenden Menschen, welche für Knäste arbeiten sollen, dazu auf, Aufträge zu verhindern! Diskutiert in eurer Belegschaft, stellt euch quer! Lasst uns zusammen mit verschiedenen Mitteln gegen Knäste kämpfen – fangen wir in unseren alltäglichen Leben damit an!